Die Bürgerlichen haben einen Sieg gegen die gerechte Entlöhnung der Arbeiter:innen errungen: Neu sollen die Mindestlöhne in den allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen (ave GAV) den kantonalen und städtischen Mindestlöhnen vorgezogen werden. Erstere liegen meistens tiefer als jene, die demokratisch beschlossen wurden. Die Wirtschaftsverbände freut’s: Je tiefer die ausbezahlten Löhne, desto höher die Profite für die Unternehmen.
Von linker Seite wurde das Projekt bekämpft. Denn das Gesetz greift nicht nur den Lohn von Menschen an, die von Erwerbsarmut gefährdet sind, sondern auch das grundlegendste Prinzip des Föderalismus. Dass das Bundesparlament den Kantonen und Gemeinden in diesem Bereich reinredet, verletzt die Bundesverfassung.
Es gibt ja die Sozialhilfe
An jenen Orten, wo der gesetzliche Mindestlohn höher ist als in den ave GAV, hätte das Gesetz in seiner ersten Fassung zudem die Löhne gesenkt. Um diese Kritik zu minimieren, wollte der Ständerat für die Mindestlöhne in den Kantonen Genf und Neuenburg sowie in der Stadt Luzern eine sogenannte Besitzstandsklausel einbauen. Das bedeutet: Die Mindestlöhne werden nicht mehr gesenkt, aber sie werden eingefroren.
Damit verlieren die Arbeiter:innen real an Kaufkraft, weil die Lebenshaltungskosten steigen dürften. Das zeigt einmal mehr, was der Arbeitgeberverband als Hauptphilosophie antreibt: Die Chefs sind nicht dafür zuständig, einen existenzsichernden Lohn auszubezahlen, dafür gibt es ja Sozialhilfe. Mit einer solchen Aussage sorgte Roland A. Müller, Direktor des Arbeitgeberverbands, vor einem Jahr für Empörung.
«Der Bundesrat kann das Projekt nicht unterstützen»
Doch nicht nur die Linke hat das neue Mindestlohn-Stopp-Gesetz abgelehnt. Auch Bundesrat Guy Parmelin strich während der parlamentarischen Debatte die grossen Mängel hervor, die die Vorlage aufzeigt.
«Wer würde dafür sorgen, dass die eingefrorenen Löhne eingehalten werden?» fragte er etwa im Nationalratssaal. Denn es handle sich bei diesen weder um kantonale noch um GAV-geregelte Mindestlöhne, sondern um Löhne ohne gesetzliche Grundlage.
Das verunmögliche Kontrollen und Sanktionen durch die Kantone oder die Gewerkschaften. Kurz: Den Unternehmen würde nicht mehr auf die Finger geschaut werden. «Der Bundesrat kann ein Projekt nicht unterstützen, das gegen mehrere Verfassungsgrundsätze verstösst, in kantonale Zuständigkeiten eingreift und bei der Umsetzung Probleme aufwirft», fasste Parmelin zusammen.
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat nun beschlossen, das Referendum zu ergreifen und SP Schweiz hat angekündigt, dies zu unterstützen.
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