Die kantonalen und kommunalen Mindestlöhne sind aktuell eines der Hauptthemen in der Politik. Kein Wunder: Die Armut nimmt zu und das auch bei jenen Menschen, die 100 Prozent arbeiten, aber von diesem Lohn nicht leben können. Doch die Bürgerlichen wollen von der Stimmbevölkerung angenommene gesetzliche Mindestlöhne auf Kantons- und Gemeindeebene aushebeln, obwohl das Bundesgericht sie schützt.
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Was hat das Parlament zu den Mindestlöhnen entschieden?
Die rechte Mehrheit hat einer Gesetzesvorlage zugestimmt, die die Mindestlöhne in den allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen (ave GAV) den kantonalen und kommunalen Mindestlöhnen vorzieht. Das heisst, auch wenn die Stimmbevölkerung in einem Kanton oder in einer Stadt einem Mindestlohn zustimmt, könnte dieser annulliert werden, wenn er höher ist als jener in den ave GAV. An Orten, wo der bereits beschlossene Mindestlohn höher ist, wird er eingefroren – zum Beispiel in der Stadt Luzern und den Kantonen Neuenburg und Genf.
So verletzt das Parlament nicht nur den Föderalismus und damit auch die Bundesverfassung, sondern es greift direkt die Würde der Menschen in Berufen mit tiefer Entlöhnung an. Aus diesem Grund lehnt auch der Bundesrat das Gesetz ab.
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Wo gibt es bereits Mindestlöhne und wo könnte es bald welche geben?
Diese Orte kennen schon einen demokratisch beschlossenen Mindestlohn: Die Städte Luzern, Zürich und Winterthur sowie die Kantone Genf, Jura, Neuenburg, das Tessin und Basel-Stadt. In Zürich und Winterthur hatten die Arbeitgeber Rekurs gegen das Abstimmungsresultat eingelegt; das Bundesgericht hat gegen sie entschieden und die Kompetenz der Gemeinden in diesem Bereich bekräftigt.
Im Wallis und den Städten Bern, Biel, sowie Schaffhausen wurde bereits eine Initiative für einen Mindestlohn eingereicht. Im Kanton Waadt haben die Stimmberechtigten erst kürzlich der Initiative für die Verankerung eines Mindestlohns in die Verfassung zugestimmt. Das entsprechende Gesetz muss nun ausgearbeitet werden. Die restlichen Initiativen werden momentan durch Beschwerden der Wirtschaftsverbände verzögert.
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Was nützen Mindestlöhne?
Mindestlöhne sind das wichtigste Instrument gegen die Erwerbsarmut. Ohne sie laufen viele Menschen Gefahr, trotz Lohnarbeit in Armut zu leben. Das gilt vor allem für Berufe, die hauptsächlich von Frauen ausgeübt werden: Reinigung, Coiffeuse, Betreuungs- und Pflegearbeit, Gastronomie.
Untersuchungen der Effekte von Mindestlöhnen in Neuenburg und Genf haben gezeigt, dass diese die Einkommensungleichheit zwischen Männern und Frauen verringert haben. Zudem erhöhen sie die Chancen einer Wiederintegration in den Arbeitsmarkt für viele Frauen. Und: Sie verringern die Arbeitslosenquote, führen zu dauerhaften Anstellungsverhältnissen und zu mehr Steuereinnahmen für die Kantone und Gemeinden.
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