Patrick Frei sass für die SVP im Grossen Rat des Kantons Aargau, wetterte am Rednerpult gegen kriminelle Ausländer und pädophile Lehrer. Zuhause war er aber mutmasslich der Kriminelle und der Pädophile: Über Jahre hinweg soll er mit K.O.-Tropfen seine jetzige Ex-Frau, seine Freundin sowie deren 15-jährige Tochter betäubt und vergewaltigt haben. Gemäss Ermittler:innen hat er seine Verbrechen auf Video festgehalten.
2023 wird Frei verhaftet und sitzt seither in Untersuchungshaft. Aufgrund der Beweislage und der Brutalität seiner Taten fordert die Aargauer Staatsanwaltschaft eine lebenslängliche Freiheitsstrafe wegen versuchten Mords gegen Patrick Frei. Er selbst beteuert derweil, seine Opfer niemals mit K.O.-Tropfen betäubt zu haben und weist «wesentliche Teile» der Anklage zurück.
Besonders stossend: Als die Freundin Freis und deren Tochter, die gemäss Anklageschrift über 40-mal vergewaltigt wurde, zur Gemeinde gehen, wird ihnen nicht geholfen. Das Migrationsamt droht den beiden Polinnen, die wegen dem SVPler in die Schweiz gezogen sind, sogar mit einer Wegweisung. Die Mutter sagt heute, sie seien doppelt traumatisiert worden. Zuerst von Frei, dann von den Behörden.
Auf Nachfrage des Tages-Anzeigers bei zwei Expert:innen in Sozial- und Migrationsrecht wird klar: Die Aargauer Behörden handelten gegenüber den beiden Opfern unrechtmässig. Der Fall Frei zeigt auch, dass sexualisierte Gewalt je nach Kanton und Opfer anders gehandhabt wird. Doch was lässt politisch machen?
K.O.-Tropfen werden immer beliebter
Bereits nach dem Fall Pélicot in Frankreich reichte Jessica Jaccoud, SP-Nationalrätin und Co-Präsidentin der SP Frauen, ein Postulat zum Thema K.O.-Tropfen ein. Darin beauftragt Jaccoud den Bundesrat, in einem Bericht die «bestehenden Rechtsgrundlagen zur Identifizierung und Verfolgung der Täter oder Täterinnen dieser Art von Gewalt oder die notwendigen Anpassungen aufzuzeigen.»
Der Bundesrat lehnt diesen Versuch, die Verwendung von Vergewaltigungsdrogen strenger zu bestrafen, jedoch ab. In seiner Stellungnahme zum Postulat erklärt er, die allgemein gehaltenen Begriffe im Schweizer Strafrecht hätten sich bisher bewährt: Eine Vergewaltigung werde mit oder ohne Verwendung von chemischen Mitteln als eine solche geahndet. Spezialregelungen könnten kontraproduktiv sein.
Aber die Verdachtsfälle von Anwendungen von K.O.-Tropfen steigen. Tsüri.ch berichtete bereits von einem Fall, wo sich ein Opfer gegen einen Test entschied – die Kosten seien zu hoch. Wenn keine Strafanzeige erstattet wird, muss die betroffene Person diese selbst tragen.
In Deutschland hat das Recherchemedium STRG_F Vergewaltiger-Netzwerke auf Telegramme aufgedeckt: Darin tauschen Täter Tipps darüber aus, wie K.O.-Tropfen benutzt und beschaffen werden können. Die Betäubung der Opfer von sexueller Gewalt hat also längst System. Das deutsche Bundesjustizministerium hat nun angekündigt, diese K.O.-Mittel auch bei Sexualdelikten im Gesetz neu als Waffe einstufen zu wollen. Damit würde das Mindeststrafmass steigen.
In Genf besser behandelt als im Aargau
Auch bei der Begleitung der Opfer sieht Jessica Jaccoud weiterhin grossen Handelsbedarf. Im Westschweizer RTS forderte sie das Parlament auf, endlich zu handeln: «Wenn wir nicht mehr möchten, dass die Opfer in Genf oder in der Waadt besser behandelt werden als im Aargau, dann müssen wir auf Gesetzesebene agieren und die Praktiken harmonisieren.»
Das ist eine der Forderungen, die auch die Initiative gegen Gewalt an Frauen stellt. Die SP Frauen und die SP Schweiz werden diese bald lancieren. Im Initiativtext sollen verbindliche Mindeststandards für den Opferschutz verankert werden. Damit würde es nicht mehr vom Wohnort abhängig sein, ob eine von sexualisierter Gewalt betroffene Frau, diese Unterstützung erhält, die sie braucht.
Ausserdem ist klar: Die Opferhilfezentren brauchen deutlich mehr Ressourcen. In Fällen wie diesen sind Kenntnisse der Fachpersonen über Migrationsrecht und multiple Traumata, aber auch Dolmetscher:innen unabdingbar. Deswegen fordern die SP Frauen und die SP auch eine nachhaltige Finanzierung des Opferschutzes durch den Bund.
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